Technische Gutachtenberatung

SCHADENGUTACHTEN & HAFTPFLICHTGUTACHTEN

Wenn ein Unfall durch einen Fremden (Fremdverschulden) verursacht wurde, dann ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall liegt ein Haftpflichtschadenfall vor und der Geschädigte darf einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Sie haben das Recht, in einem Haftpflichtschadenfall einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Die anfallenden Kosten für den Sachverständigen sind erstattungpflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen übernommen.

Eine Beweissicherung gewährleistet Ihnen, dass der vollständige Schadenumfang erkannt und beseitigt wird. Somit ergeben sich keine Unstimmigkeiten in der Schadenshöhe. Unsere Kfz-Sachverständigen sind dafür qualifiziert und bieten Ihnen ein vollständiges und belastbares Gutachten.

KASKOGUTACHTEN ZUR VORLAGE BEI IHRER VERSICHERUNG

Als Versicherungsnehmer haben Sie im Kaskoschadenfall gemäß den Bedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Ihre Versicherung sollte auf jeden Fall über den Kaskoschaden informiert werden, bevor ein Sachverständiger beauftragt wird. Wer die Kosten für ein Kfz-Gutachten bzw. Kfz-Sachverständigen übernimmt, ist mit der Versicherung abzuklären. In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Welche Reparaturen notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger zuverlässig feststellen. Kommen Sie auf uns zu - Auf unsere Einschätzung ist Verlass! 

Die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung greifen bei einem Unfallschaden an ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel:

  • selbstverschuldeter Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Wild
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.
  • Einbruch
Bestehen Sie bei einem Teilkasko- oder Vollkasko-Schadensfall auf das Urteil eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um die Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung von vornherein sicherzustellen. Mit unseren umfassenden und belastbaren Kaskogutachten gehen Sie kein Risiko ein!

GERICHTSGUTACHTEN ZUR KLÄRUNG VOR GERICHT

Ein Gerichtsgutachten, ist ein Gutachten, das vom Gericht nach Beweisabschluss beauftragt wird. Gerne fertigen wir im Auftrag des Gerichts ein Gutachten in Straftaten, Rechtsstreitigkeiten und auch im selbständigen Beweisverfahren für Sie an.

Der Sachverständige wird beauftragt, zu einer oder mehreren Fragen sach- und fachkundige Stellung zu beziehen. Der Vorgang des Gutachtens wird vom Gericht vorgegeben und der Gerichtssachverständige muss sich streng an die Aufgabenstellung halten. Oftmals wird vom Richter ein unabhängiger, nicht parteiabhängiger, Sachverständiger hinzugezogen. Wir tragen mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Beurteilung von Unfallschäden an Fahrzeugen in Ihrem Streitfall zu einer unabhängigen Klärung bei.

Wir sind nur einen Anruf entfernt.

Bei Fragen oder Terminwünschen rufen Sie uns an oder schreiben eine Mail.

Für einen persönlichen Termin nehme ich mir gerne Zeit. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Mail. Gerne können Sie auch dieses Kontaktformular nutzen, ich rufe Sie anschließend bezüglich eines Beratungstermins zurück.


KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH aus Bad Nauheim


KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH

Steinkopfstraße 5

61231 Bad Nauheim


Telefon 06032 96860

Telefax 06032 87360


E-Mail: kfz.-sv.wille@t-online.de